Ablauf
1. Telefonat
Nach Ihrer Kontaktaufnahme über eine Mail oder eine Nachricht auf meiner Mailbox kläre ich mit Ihnen in einem kurzen Telefonat Ihr Anliegen und meine Konditionen für eine Psychotherapie ab. Im Anschluss vereinbaren wir einen ersten Termin.
2. Individuelle Diagnostik und Therapieplanung
In den ersten 6 Sitzungen (Probatorik und Anamnestische Sitzung) wird unter Einsatz verschiedener Methoden der Fokus auf eine ausführliche Diagnostik gelegt. Dabei wird ein individuelles Entstehungs- und Aufrechterhaltungsmodell Ihrer Problematik erarbeitet und mit Ihnen gemeinsam Therapieziele abgeleitet, so dass Sie eine Vorstellung von Ihrem individuell zugeschnittenen Behandlungsangebot erhalten.
3. Therapieverlauf
Entscheiden Sie sich für eine Psychotherapie, ist in der Regel eine Beantragung bei Ihrer Krankenversicherung oder Beihilfe erforderlich. Bitte klären Sie ab, ob Sie vorab Unterlagen "auf Kostenerstattung für eine Psychotherapie" bei Ihrer Krankenversicherung oder Beihilfe benötigen und lassen Sie sich diese zusenden.
Die Psychotherapie erfolgt als Einzeltherapie. Auf Wunsch können Angehörige mit einbezogen werden. Innerhalb der Psychotherapie mit Kindern und Jugendlichen sind die Eltern ein regelmäßiger Bestandteil der Therapie.
Die Sitzungen erfolgen in der Regel 1-mal pro Woche à 50 Minuten. Gegen Ende der Therapie können die Sitzungen auch in längeren zeitlichen Abständen durchgeführt werden, um das Gelernte zu festigen und in zukünftigen Lebensphasen eigenständig anwenden zu können.
Kosten
Meine Vergütung richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten (GOÄ/GOP) der Bundespsychotherapeutenkammer, wobei ich mir erlaube, Ihnen Leistungen bis zum 3,5-fachen Satz privat in Rechnung zu stellen.
Private Krankenversicherungen und die Beihilfe übernehmen erfahrungsgemäß die Kosten der psychotherapeutischen Behandlung bis zum 2,3-fachen Satz, so dass Sie sich verpflichten, mögliche Mehrkosten der Behandlung privat zu tragen.
Die Behandlung kann auch im Rahmen einer Selbstbezahlung durchgeführt werden. Im Falle dessen sind keinerlei Antragsformalitäten notwendig, was einen direkten Einstieg in die psychotherapeutische Behandlung ermöglicht. Die Kosten für die psychotherapeutische Leistungen können als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden (§ 33 EstG).